Obdachlosigkeit als polizeirechtliche Gefahr der Generalklausel (://URLFAN)
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May 16, 2008 12:53 a.m.

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Obdachlosigkeit als polizeirechtliche Gefahr der Generalklausel

Source: http://www.jurakopf.de/obdachlosigkeit-als-polizei...

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Ein nettes Standardproblem noch zum Wochenende: Die Obdachlosigkeit als Gefahr. Besonders beliebt heute ist die Fallkonstellation, dass eine Familie in eine Wohnung (gegen den Willen des Eigentümers) eingewiesen wird, weil sonst die Obdachlosigkeit droht. Ganz aktuell sind Fallkonstellationen, in denen die Familie bereits vorher Mieter des Eigentümers war und dieser die Familie schon “rausgeklagt” hatte. Kurz vor der Räumung wird dann von der Ordnungsbehörde die Einweisung der Familie zur Verhinderung der Obdachlosigkeit verfügt. Ich habe dazu, zum Lernen, etwas Literatur herausgesucht.

Schulmässig aufbereitet wird der Fall im Band “Standardfälle Verwaltungsrecht für Fortgeschrittene” von Jan Niederle, dort der Fall 10 mit zwei Verweisen zu Besprechungen des Themas in der JURA.

Eine Entscheidung die man in dem Zusammenhang mal gelesen haben sollte ist die des OVG Berlin aus der NJW 1980, 2484 oder JuS 1981, 154. Besprochen wird das Urteil (als Fallaufbereitung) in der JuS 1982 ab Seite 819, auch wenn schon 25 Jahre alt: Lesenswert und verständlich.

Aktueller ist und ähnlich gelagert ist der passende Fall in der JuS 2001 ab Seite 888, der auch als Examensklausur diente. Dazu passend (wenn es um die Frage von Ersatzansprüchen des Eigentümers geht) in der JuS 2003 ab Seite 970 lesen (auf Seite 972 oben wird das Thema angeschnitten). Und wenn man mal den Aufsatz aufgeschlagen hat, ihn am besten ganz lesen (beginnt auf Seite 860).

Leicht OffTopic, aber zur Vertiefung empfehle ich das Urteil des HessSOG in der JuS 1985 auf Seite 152 zur Frage des menschenwürdigen Daseins und der ermessensreduzierung auf Null beim Einschreiten gegen Obdachlosigkeit.
Ebenso lesenswert ist dann noch der Aufsatz von Fechner in der JuS 2003 ab Seite 734: “Öffentliche Ordnung - Renaissance eines Begriffs?”, wobei man im Hinterkopf die Diskussion behalten muss, dass die öffentliche Ordnung dank der Normierung im §118 OWiG ein Teil der öffentlichen Sicherheit darstellt.


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